Als Ärztin oder Arzt verdienst du dein Geld mit Konzentration, feinmotorischer Präzision und langen Diensten. Fällt eine dieser Fähigkeiten dauerhaft weg, durch Bandscheibenvorfall, Depression, Krebs oder eine Nadelstichverletzung mit Hepatitis-Infektion, fällt dein Einkommen weg.
Viele Ärztinnen und Ärzte verlassen sich auf das Versorgungswerk. Das kann teuer werden: Dessen Berufsunfähigkeitsrente greift in der Regel erst, wenn du gar keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kannst. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, aber nur, wenn die Bedingungen zu deinem Beruf passen.
Dein größtes Vermögen ist nicht dein Depot, sondern deine Arbeitskraft. Rechne dein Nettoeinkommen auf die verbleibenden Berufsjahre hoch: Bei einem Facharzt kommt schnell ein siebenstelliger Betrag zusammen, der bei dauerhaftem Ausfall wegbricht.
Dazu kommen Berufsrisiken: Kontakt mit infektiösem Material, belastende Arbeit im OP, Nachtdienste, hoher psychischer Druck. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit, beide betreffen den ärztlichen Alltag unmittelbar.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hilft dir meist nicht: Angestellte Ärzte lassen sich in der Regel zugunsten des Versorgungswerks von der Rentenversicherungspflicht befreien, Niedergelassene sind dort nicht pflichtversichert.
Die ärztlichen Versorgungswerke zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente, entscheidend ist aber die Definition. Bei den meisten bekommst du die Rente nur, wenn du jede ärztliche Tätigkeit vollständig einstellst, oft mit Anforderungen an die voraussichtliche Dauer. Eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent, die übliche Schwelle privater Tarife, reicht dort nicht. Je nach Satzung zählen auch Gutachten, Lehre oder Verwaltung als ärztliche Tätigkeit.
Konkret: Ein Chirurg, der wegen eines Tremors nicht mehr operieren, aber noch Sprechstunde halten könnte, ist aus Sicht des Versorgungswerks nicht berufsunfähig. Sein Einkommen bricht trotzdem ein. Dazu kommt die Höhe: Die Rente richtet sich nach deinen bisherigen Beiträgen, viele Satzungen rechnen zwar mit einer Zurechnungszeit hoch, das Ergebnis liegt aber meist deutlich unter deinem Einkommen.
Die private BU ist deshalb kein Ersatz für das Versorgungswerk, sondern die notwendige Ergänzung. Die Police zahlt bereits, wenn du deinen konkreten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, egal ob du eine andere ärztliche Tätigkeit noch schaffen würdest. Mehr dazu auf der Themenseite Versicherung für Ärzte.
Eine BU ist nur so gut wie ihr Bedingungswerk. Der Beitrag sagt wenig darüber aus, ob der Versicherer im Ernstfall zahlt.
Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen, der deiner Ausbildung und Lebensstellung entspricht, auch wenn du ihn gar nicht ausübst. Für Ärzte ist das heikel, weil das Spektrum an Tätigkeiten mit Approbation groß ist. Der Verzicht sollte bei Erst- und Nachprüfung gelten. Eine konkrete Verweisung auf einen Beruf, den du tatsächlich ausübst, bleibt meist bestehen und ist akzeptabel.
Erhältst du wegen einer Infektion, etwa mit Hepatitis oder HIV, ein behördliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz, darfst du nicht mehr am Patienten arbeiten, obwohl du vielleicht voll leistungsfähig bist. Ohne Infektionsklausel liegt dann keine Berufsunfähigkeit vor, mit Klausel gilt ein Tätigkeitsverbot von voraussichtlich mindestens sechs Monaten als Berufsunfähigkeit. Viele Klauseln erfassen nur ein vollständiges Verbot, prüfe also, ob auch ein teilweises abgedeckt ist und welche Stellen es aussprechen dürfen.
Dein Einkommen wächst in Stufen, die BU-Rente muss mitziehen. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt dir, die Rente bei bestimmten Ereignissen (Approbation, Facharzt, Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Praxisgründung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Achte auf Höchstgrenzen, Fristen, das Endalter für Erhöhungen und auf eine ereignisunabhängige Erhöhungsoption.
Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsrechtlicher Begriff und bezieht sich auf deinen konkreten Beruf. Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamten- und Soldatenrecht: Der Dienstherr stellt fest, dass du deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst, und versetzt dich in den Ruhestand oder entlässt dich.
Eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ist deshalb nur relevant, wenn du verbeamtet bist, etwa als Amtsarzt oder Hochschulmediziner, oder als Sanitätsoffizier, sofern der Tarif Soldaten einschließt. Mit einer echten DU-Klausel übernimmt der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn, ohne die Berufsunfähigkeit selbst zu prüfen. Bist du angestellt oder niedergelassen, brauchst du keine DU-Klausel. Vor einer geplanten Verbeamtung lohnt eine Einschlussoption.
So hoch, dass Lebensstandard und Altersvorsorge auch ohne Arbeitseinkommen weiterlaufen. Als Faustregel werden oft 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens genannt. Für Ärzte greift das oft zu kurz, aus drei Gründen.
Rechne deshalb vom Bedarf her: Fixkosten plus Lebenshaltung plus Altersvorsorge plus Krankenversicherung, abzüglich der Leistung, mit der du vom Versorgungswerk realistisch rechnen kannst. Die Besteuerung (bei einer eigenständigen BU in der Regel nur der Ertragsanteil) klärst du mit deinem Steuerberater. Versicherer setzen die Rente außerdem ins Verhältnis zum Einkommen: Als Studentin oder Assistenzarzt kannst du nicht sofort die volle Rente absichern und brauchst die Nachversicherungsgarantie.
Für Niedergelassene gilt zusätzlich: Die BU-Rente ersetzt dein Einkommen, nicht die Praxiskosten. Dafür gibt es die Praxisausfallversicherung, für die ersten Monate einer Erkrankung ein Krankentagegeld. Mehr dazu auf der Themenseite Gesundheit.
Je früher, desto besser, aus drei Gründen.
Im Studium fehlt oft das Geld für eine hohe Rente. Der übliche Weg ist eine moderate Startrente mit starker Nachversicherungsgarantie: Du sicherst dir Gesundheitszustand und Berufsgruppe und stockst später auf. Spätestens in der Assistenzzeit sollte die Rente deine Fixkosten decken. Wer erst bei der Niederlassung abschließt, hat viele Jahre Klinikalltag in der Akte. Welche Absicherungen mit der Praxisgründung dazukommen, liest du auf der Seite zur Niederlassung.
Wenn du dich nicht selbst durch Bedingungswerke arbeiten willst, hol dir einen anbieterneutralen Berater, der ausschließlich mit Ärzten arbeitet, etwa JS Investments. Entscheidend ist der Vergleich Klausel für Klausel. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Streit im Leistungsfall hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Beispielhaft angenommen: Eine Assistenzärztin, 29 Jahre, verdient rund 4.000 Euro netto im Monat. Fixkosten (Miete, Kredit, Kranken- und andere Versicherungen) 1.600 Euro, weitere Lebenshaltung 1.300 Euro, Sparrate für den Ruhestand 500 Euro.
Alle Zahlen sind frei gewählte Annahmen, keine Empfehlung. Deine Rechnung hängt von Einkommen, Verpflichtungen, Familie, Steuern, Krankenversicherung und der Satzung deines Versorgungswerks ab.
In den meisten Fällen nicht. Die ärztlichen Versorgungswerke zahlen in der Regel nur, wenn du jede ärztliche Tätigkeit vollständig aufgibst. Eine teilweise Berufsunfähigkeit, etwa wenn du nicht mehr operieren, aber noch Sprechstunde halten könntest, ist damit nicht abgedeckt. Die private BU leistet bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit in deinem konkreten Beruf.
Rechne vom Bedarf her: Fixkosten, Lebenshaltung, Krankenversicherung und ein Beitrag für die Altersvorsorge, die im Leistungsfall sonst ausfällt. Als grobe Orientierung werden oft 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens genannt, für Ärzte mit Kredit und Familie liegt der Bedarf häufig darüber. Versicherer begrenzen die absicherbare Rente im Verhältnis zum Einkommen, deshalb ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig.
Ja, meist sogar besonders. Du sicherst dir deinen aktuellen Gesundheitszustand, ein niedriges Eintrittsalter und bei vielen Versicherern bereits die günstige Einstufung als angehender Arzt. Mit einer Nachversicherungsgarantie stockst du die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung auf, etwa bei Approbation, Facharzt oder Niederlassung.
Die Infektionsklausel stellt ein behördliches Tätigkeitsverbot wegen einer Infektion, etwa mit Hepatitis oder HIV, einer Berufsunfähigkeit gleich. Ohne diese Klausel wärst du in so einem Fall zwar arbeitsfähig, dürftest aber nicht am Patienten arbeiten und bekämst trotzdem keine Leistung. Für Ärzte gehört die Klausel deshalb in jeden Vertrag, idealerweise auch für ein teilweises Verbot.
Nach den Bedingungen guter Tarife, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er konkret ausgestaltet war, voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Maßgeblich ist deine tatsächliche Tätigkeit, etwa als operativ tätiger Chirurg, nicht der Beruf Arzt im Allgemeinen. Ein Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindert, dass der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweist.
Renten aus einer eigenständigen privaten BU werden in der Regel nur mit dem Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe von der Restlaufzeit der Rente abhängt. Bei einer BU als Zusatzbaustein zur Basisrente oder bei betrieblichen Lösungen kann die Besteuerung höher ausfallen. Wie sich das auf deinen tatsächlichen Bedarf auswirkt, solltest du mit deinem Steuerberater durchrechnen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden, vergangene Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.
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