Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) wird dir dafür häufig angeboten, meist mit dem Argument "Steuern sparen". Das Argument stimmt, ist aber nur die halbe Rechnung. Die andere Hälfte besteht aus dem Höchstbetrag, den dein Versorgungswerk bereits zum Teil verbraucht, aus der Besteuerung im Alter und aus Einschränkungen, die du nicht mehr rückgängig machen kannst.
Dieser Artikel erklärt dir die Mechanik, zeigt, wie der Steuervorteil entsteht, benennt die Nachteile und ordnet ein, für wen sich der Vertrag lohnt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung, gibt dir aber die Grundlage, ein Angebot sauber zu bewerten.
Was die Rürup-Rente ist und wie sie funktioniert
Die Basisrente wurde 2005 eingeführt und ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Steuerlich gehört sie zur ersten Schicht der Altersvorsorge, wie die gesetzliche Rentenversicherung und dein berufsständisches Versorgungswerk. Das erklärt, warum sie ähnlich starr ist wie die gesetzliche Rente.
Du zahlst Beiträge ein, laufend, als Einmalbeitrag oder als Kombination aus niedrigem Grundbeitrag und flexiblen Zuzahlungen. Im Gegenzug bekommst du ab einem vertraglich festgelegten Alter (bei heutigen Verträgen frühestens ab 62) eine lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung gibt es nicht, auch nicht teilweise. Einzige Ausnahme: Sehr kleine Renten dürfen abgefunden werden.
Bei der Anlage des Geldes unterscheiden sich die Verträge deutlich:
- Klassische Basisrente: Der Versicherer legt überwiegend festverzinslich an, der Vertrag legt eine Mindestverzinsung des Sparanteils fest. Wenig Schwankung, dafür begrenzte Ertragschancen.
- Fondsgebundene Basisrente: Die Beiträge fließen in Fonds oder ETFs, die du innerhalb des Vertrags auswählst. Höhere Ertragschancen über lange Laufzeiten, dafür trägst du das Marktrisiko. Für Ärzte mit 20 oder mehr Jahren bis zur Rente häufig die relevante Variante.
- Hybridmodelle: Mischformen mit Teilgarantie, die Sicherheit gegen Renditechance verrechnen.
Unabhängig von der Variante gilt: Kündigen und auszahlen lassen geht nicht, nur beitragsfrei stellen.
Steuerliche Absetzbarkeit: So entsteht der Vorteil
Beiträge zur Basisrente sind Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz. Seit 2023 kannst du 100 Prozent der Beiträge ansetzen. Jeder eingezahlte Euro mindert also dein zu versteuerndes Einkommen, solange du innerhalb des Höchstbetrags bleibst.
Dieser Höchstbetrag ist der Punkt, an dem Rechnungen für Ärzte häufig schiefgehen. Er orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und wird jedes Jahr neu festgelegt. Zur Orientierung: Stand 2025 lag er bei rund 29.300 Euro für Alleinstehende und beim Doppelten für zusammen veranlagte Ehepaare. Schlag den aktuellen Wert nach oder frag deinen Steuerberater, bevor du damit rechnest.
Entscheidend ist, dass in diesen Topf alle Beiträge der ersten Schicht fallen. Deine Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk (bei angestellten Ärzten inklusive Arbeitgeberanteil) verbrauchen bereits einen Teil des Höchstbetrags. Nur was danach übrig bleibt, kannst du über die Basisrente steuerlich wirksam nutzen. Wer den Höchstbeitrag ins Versorgungswerk zahlt, hat deutlich weniger Spielraum, als eine Produktbroschüre vermuten lässt.
Die Kehrseite des Abzugs ist die nachgelagerte Besteuerung. Die spätere Rente ist steuerpflichtig, und zwar mit einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Für Rentenbeginn 2026 liegt der steuerpflichtige Anteil nach der derzeit geltenden Staffel bei 84 Prozent und steigt für spätere Jahrgänge schrittweise auf 100 Prozent. Der Vorteil der Basisrente ist also keine Steuerbefreiung, sondern eine Verschiebung: Du sparst heute zum hohen Grenzsteuersatz und versteuerst später, häufig zu einem niedrigeren Satz. Ob das bei dir zutrifft, hängt von deinen späteren Einkünften ab.
Vorteile der Basisrente für Ärzte
- Hoher Grenzsteuersatz arbeitet für dich. Niedergelassene und gut verdienende angestellte Ärzte liegen häufig im Spitzensteuersatz von 42 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag), bei sehr hohen Einkommen bei 45 Prozent. Jeder abgesetzte Euro spart entsprechend viel Steuer.
- Flexible Zuzahlungen. Schwankende Praxiseinnahmen sind normal. Ein niedriger Grundbeitrag plus Sonderzahlung im Dezember eines guten Jahres passt dazu besser als ein hoher fester Monatsbeitrag.
- Lebenslange Rente. Das Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherer. Wer 95 wird, bekommt weiter Rente, auch wenn das eingezahlte Kapital längst verbraucht ist.
- Insolvenzschutz mit Grenzen. In der Ansparphase ist das Guthaben nach § 851c ZPO innerhalb altersabhängiger Höchstgrenzen vor Pfändung geschützt, in der Rentenphase ist die Rente oberhalb der Pfändungsfreigrenzen pfändbar. Für Praxisinhaber mit unternehmerischem Risiko ist das ein ernsthafter Punkt.
- Zweiter Träger neben dem Versorgungswerk. Deine Altersversorgung hängt nicht allein von der Leistungsfähigkeit eines einzelnen Versorgungsträgers ab.
Nachteile, die du vor der Unterschrift kennen musst
Die Basisrente ist ein Vertrag ohne Ausgang. Spiel diese Einschränkungen für deine Situation durch:
- Keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung. Das Guthaben ist bis zum Rentenbeginn gebunden, lässt sich nicht beleihen, nicht auf andere Personen übertragen und nicht für Praxiskauf oder Immobilie einsetzen. Wenn du in den nächsten Jahren eine Niederlassung oder Praxisübernahme planst, brauchst du dieses Geld möglicherweise anderswo.
- Eingeschränkter Hinterbliebenenschutz. Stirbst du, fällt das Kapital grundsätzlich an die Versichertengemeinschaft. Eine Hinterbliebenenrente gibt es nur für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder mit Kindergeldanspruch, und nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Unverheiratete Partner gehen leer aus.
- Rentenanspruch statt Vermögen. Du baust keinen frei verfügbaren Kapitalstock auf und kannst nichts davon vererben.
- Besteuerung im Alter. Liegt dein Steuersatz im Ruhestand nicht deutlich unter dem heutigen (etwa wegen Mieteinnahmen oder einer hohen Versorgungswerkrente), schrumpft der Vorteil.
- Kosten. Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten wirken über Jahrzehnte. Ein teurer Vertrag kann den Steuervorteil zu einem großen Teil aufzehren. Nettotarife ohne Provision sind eine prüfenswerte Alternative.
- Rentenfaktor. Bei fondsgebundenen Verträgen legt der Rentenfaktor fest, wie viel Monatsrente du je 10.000 Euro Guthaben bekommst. Achte auf einen vertraglich festgeschriebenen Rentenfaktor, sonst entscheidet der Versicherer später allein.
Für wen sich die Rürup-Rente lohnt und für wen nicht
Vereinfacht gesagt: Die Basisrente lohnt sich umso mehr, je höher dein heutiger Steuersatz, je größer dein verbleibender Höchstbetrag und je gesicherter deine Liquidität ist.
Gute Voraussetzungen:
- Du bist niedergelassen oder selbstständig tätig und zahlst den Spitzensteuersatz.
- Dein Versorgungswerk-Beitrag schöpft den Höchstbetrag nicht aus, es bleibt Spielraum von mehreren tausend Euro im Jahr.
- Du bist verheiratet: Die Hinterbliebenenrente greift, und bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag, was zusätzlichen Spielraum schafft, wenn dein Partner oder deine Partnerin wenig in die erste Schicht einzahlt.
- Praxisfinanzierung, Rücklagen und Berufsunfähigkeitsschutz stehen bereits.
- Bis zum Rentenbeginn bleiben mindestens 15 bis 20 Jahre, damit eine Fondsanlage Zeit hat.
Eher ungeeignet:
- Ärzte in Weiterbildung mit noch moderatem Einkommen: Der Steuereffekt ist kleiner, die Bindung dieselbe.
- Du planst in den nächsten Jahren Praxiskauf, Immobilie oder Familiengründung und brauchst freies Kapital.
- Du rechnest im Ruhestand mit einem ähnlich hohen Steuersatz wie heute.
- Dir ist wichtig, Vermögen an deine Kinder weiterzugeben.
Angestellte Ober- und Chefärzte liegen dazwischen: Der Steuersatz spricht dafür, aber Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zum Versorgungswerk verbrauchen oft schon einen großen Teil des Höchstbetrags. Hier entscheidet die konkrete Rechnung. Wie die Basisrente in deine Ruhestandsplanung als Arzt passt, hängt deshalb weniger vom Produkt ab als von deiner Einkommens- und Lebenssituation.
Typische Fehler beim Abschluss
- Den Höchstbetrag nicht durchrechnen. Wer die Versorgungswerk-Beiträge vergisst, zahlt Beiträge ein, die steuerlich verpuffen, aber trotzdem gebunden sind.
- Zu hoher fester Beitrag. In einem schwachen Praxisjahr wird er zur Last. Grundbeitrag niedrig halten, gute Jahre über Zuzahlungen nutzen.
- Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatzbaustein. Die BU-Prämie wird so zwar absetzbar, die BU-Rente ist dann aber weitgehend steuerpflichtig (eine eigenständige Police wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert), und der Schutz hängt am Rürup-Vertrag. Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte meist die sauberere Lösung.
- Nur auf den Steuervorteil schauen. Entscheidend ist die Nettorente nach Kosten und Steuern, nicht die Ersparnis im Abschlussjahr.
- Teure Fonds im Mantel. Aktiv gemanagte Fonds mit hohen laufenden Kosten mindern das Ergebnis über lange Laufzeiten spürbar. Prüfe, ob günstige ETFs wählbar sind.
- Hinterbliebenenschutz nicht geregelt. Ohne Vereinbarung im Vertrag bleibt der Familie nichts.
Alternativen zur Rürup-Rente für Ärzte
Die Basisrente ist ein Baustein, kein Muss. Diese Alternativen solltest du gegenrechnen:
- Freiwillige Mehrzahlungen ins Versorgungswerk. Viele Versorgungswerke erlauben Zahlungen über den Pflichtbeitrag hinaus, steuerlich gilt derselbe Höchstbetrag. Ob Mehrzahlungen auch Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsleistungen erhöhen, regelt die jeweilige Satzung.
- ETF-Depot. Keine Absetzbarkeit der Einzahlungen, dafür volle Flexibilität, Vererbbarkeit und bei Aktienfonds eine Teilfreistellung von 30 Prozent der Erträge. Für viele Ärzte die Basis, auf die eine Rürup-Rente erst aufsetzt. Mehr dazu unter Geldanlage für Ärzte.
- Private fondsgebundene Rentenversicherung (dritte Schicht). Keine Absetzbarkeit, dafür Kapitalwahlrecht. Bei Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil versteuert, bei Kapitalauszahlung unter Voraussetzungen an Laufzeit und Alter nur die Hälfte des Ertrags. Sinnvoll, wenn Flexibilität wichtiger ist als der heutige Steuereffekt.
- Betriebliche Altersvorsorge. Für angestellte Ärzte über Entgeltumwandlung möglich, bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Immobilien. Vermietete Objekte liefern im Alter Einnahmen, die ebenfalls versteuert werden und Verwaltungsaufwand bedeuten.
In der Praxis läuft es meist auf eine Kombination hinaus: freies Depot für Flexibilität, Basisrente für den Steuereffekt in gut laufenden Jahren, Versorgungswerk als Grundsicherung. Eine anbieterneutrale Beratung, die ausschließlich mit Ärztinnen und Ärzten arbeitet (etwa JS Investments), rechnet die Varianten mit deinen echten Zahlen durch, statt ein Produkt vorzugeben.
Beispiel mit angenommenen Zahlen
Beispielhaft, mit stark vereinfachten Annahmen und ohne Kirchensteuer:
- Angenommen: Du bist niedergelassen, ledig, dein Grenzsteuersatz liegt bei 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, der gesamte Abzug fällt in diesen Tarifbereich.
- Angenommen: Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen liegt in deinem Jahr bei rund 29.000 Euro (aktuellen Wert bitte nachschlagen).
- Angenommen: Du zahlst 18.000 Euro Pflichtbeitrag ins Versorgungswerk. Damit bleiben rund 11.000 Euro Spielraum.
- Du zahlst 10.000 Euro in eine Basisrente ein. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um 10.000 Euro, die Steuerersparnis liegt bei rund 4.400 Euro (42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag darauf).
- Dein tatsächlicher Nettoaufwand für 10.000 Euro Altersvorsorge liegt damit bei rund 5.600 Euro.
Was die Rechnung nicht zeigt: Die spätere Rente wird versteuert, die Vertragskosten mindern das Ergebnis, und die Entwicklung der Fonds ist offen. Lass diese Zahlen von deinem Steuerberater auf deine Situation übertragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beiträge zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, aber nur innerhalb eines jährlich angepassten Höchstbetrags, den dein Versorgungswerk bereits teilweise verbraucht.
- Der Vorteil ist eine Steuerverschiebung: Ersparnis heute zum Spitzensteuersatz, Besteuerung der Rente im Alter. Lohnend wird das vor allem, wenn dein Steuersatz im Ruhestand niedriger ausfällt.
- Kein Kapital, keine Kündigung, kein Vererben: Prüfe Liquidität, Praxispläne und Familiensituation, bevor du unterschreibst.
- Am ehesten sinnvoll für niedergelassene Ärzte mit hohem Steuersatz, gesicherter Liquidität und verbleibendem Höchstbetrag; Ärzte in Weiterbildung warten besser.
- Grundbeitrag niedrig, Zuzahlungen in guten Jahren, günstige ETFs im Vertrag, Berufsunfähigkeitsschutz separat regeln.
Häufige Fragen
Kann ich als Arzt die Rürup-Rente absetzen, obwohl ich schon ins Versorgungswerk einzahle?
Ja, beide gehören zur ersten Schicht und teilen sich denselben Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen. Deine Versorgungswerk-Beiträge werden zuerst angerechnet, nur der verbleibende Rest lässt sich über eine Basisrente steuerlich nutzen. Rechne diesen Rest aus, bevor du eine Beitragshöhe festlegst.
Lohnt sich die Rürup-Rente auch für angestellte Ärzte?
Das hängt vom verbleibenden Höchstbetrag ab. Bei Angestellten zählen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zum Versorgungswerk mit, sodass bei hohem Gehalt oft nur wenig Spielraum bleibt. Bei Ober- oder Chefärzten mit Spitzensteuersatz kann der Rest trotzdem sinnvoll sein, das zeigt nur die konkrete Rechnung.
Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?
Ohne Zusatzvereinbarung fällt das Guthaben an die Versichertengemeinschaft. Eine Hinterbliebenenrente ist nur für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Kinder mit Kindergeldanspruch möglich und muss im Vertrag vereinbart sein. Unverheiratete Partner und Kinder ohne Kindergeldanspruch erhalten nichts.
Kann ich die Rürup-Rente kündigen oder mir das Geld auszahlen lassen?
Nein. Eine Kündigung mit Auszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen, ebenso eine Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen oder die Beiträge senken, das Guthaben bleibt aber bis zur Verrentung gebunden.
Ist die Rürup-Rente bei einer Praxisinsolvenz geschützt?
In der Ansparphase ist das Guthaben nach § 851c ZPO innerhalb altersabhängiger Höchstgrenzen vor Pfändung geschützt. In der Rentenphase wird die Rente wie Arbeitseinkommen behandelt und ist oberhalb der Pfändungsfreigrenzen pfändbar. Für deinen konkreten Fall solltest du einen Fachanwalt fragen.
Rürup-Rente oder ETF-Depot: Was ist für Ärzte besser?
Beides erfüllt unterschiedliche Aufgaben. Das Depot bietet Flexibilität, Vererbbarkeit und Zugriff, die Basisrente den Sonderausgabenabzug und eine lebenslange Rente ohne Zugriff. Für die meisten Ärzte mit hohem Steuersatz ist eine Kombination sinnvoller als ein Entweder-oder.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden, vergangene Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.
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