Der Kassensitz ist in Reichweite, der Abgeber nennt einen Preis, und plötzlich geht es um Summen, die weit über allem liegen, was du bisher finanziert hast. Dazu kommen Fragen, die in Studium und Klinik nie Thema waren: Wie kommt der ideelle Wert einer Praxis zustande, und ist der aufgerufene Preis gerechtfertigt? Wie viel Puffer brauchst du, bis die KV zahlt? Und welche Bank sagt zu welchen Bedingungen ja?
Dieser Artikel zerlegt die Kosten einer Niederlassung in fünf Blöcke, erklärt, wie eine Praxisfinanzierung aufgebaut ist (Darlehensarten, Tilgung, Förderung), was ein Businessplan leisten muss und wo Gründerinnen und Gründer regelmäßig Geld liegen lassen. Am Ende hast du eine Struktur für jedes Bankgespräch.
Ein Hinweis vorab: Das hier ist allgemeine Information. Zahlen zu deiner konkreten Praxis gehören zu deinem Steuerberater, Kauf- und Gesellschaftsverträge zu einem Fachanwalt für Medizinrecht.
Was eine Niederlassung kostet, hängt von Fachrichtung, Region, Praxisgröße und davon ab, ob du übernimmst oder neu gründest. Hilfreicher als Pauschalsummen ist es, den Kapitalbedarf in Blöcke zu zerlegen.
Bei einer Praxisübernahme zahlst du zwei Dinge. Den Substanzwert, also Einrichtung, Geräte, EDV und Vorräte zum Zeitwert. Und den ideellen Wert (Goodwill): Patientenstamm, Standort, Ruf, eingespieltes Team, laufende Verträge. Der Goodwill ist bei eingeführten Praxen oft der größere und am härtesten verhandelte Posten. Für die Bewertung gibt es etablierte Verfahren, etwa die modifizierte Ertragswertmethode, bei der der nachhaltig erzielbare Gewinn abzüglich eines kalkulatorischen Arztlohns die Basis bildet. Lass den Wert von einem unabhängigen Gutachter prüfen, bevor du einen Preis akzeptierst.
Bei einer Neugründung ist das je nach Fachrichtung oft der größte Block, bei einer Übernahme geht es um Ersatz und Ergänzung. Prüfe bei jedem übernommenen Gerät Alter, Wartungsstand und Restlaufzeit. Ein Ultraschallgerät, das in zwei Jahren ersetzt werden muss, gehört mit seinem Ersatzpreis in die Planung, nicht mit seinem Buchwert.
Barrierefreiheit, Hygiene, Strahlenschutz, Brandschutz, IT-Verkabelung: Praxisräume unterliegen Vorgaben, die bei einem Mieterwechsel oder Umzug schnell teuer werden. Kläre vor dem Kauf, welche Auflagen für die Räume gelten, und hole Kostenvoranschläge ein. Willst du die Praxisimmobilie kaufen statt mieten, ist das eine eigene Finanzierungsentscheidung, mehr dazu auf der Themenseite Immobilien.
Personal, Miete, Versicherungen, Verbrauchsmaterial, Software, Beiträge: Diese Kosten laufen ab Tag eins, während die Honorare mit Verzögerung kommen. Betriebsmittel entscheiden über deine Liquidität in den ersten Monaten.
Die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung läuft quartalsweise, die Restzahlung kommt Monate nach der Behandlung. Abschlagszahlungen federn das ab, decken aber nicht alles. Rechne außerdem deine private Lebenshaltung ein: Miete oder Rate zu Hause, Familie, Altersvorsorge, laufende Versicherungen. Viele Finanzierungen wanken nicht an der Praxis, sondern daran, dass sich der Gründer in den ersten Monaten kein Geld auszahlen kann.
Eine Übernahme kostet vorne mehr (Goodwill), bringt aber vom ersten Tag an Patienten, Personal und Umsatz. Eine Neugründung spart den Goodwill, verlangt dafür längere Anlaufzeit, mehr Betriebsmittel und Marketing. Welcher Weg günstiger ist, entscheidet sich nicht am Kaufpreis, sondern an der Liquiditätskurve über die ersten zwei bis drei Jahre.
Früh klären musst du die Zulassung. In Planungsbereichen, die für deine Fachgruppe gesperrt sind, läuft eine Übernahme über das Nachbesetzungsverfahren: Die KV schreibt den Sitz aus, du bewirbst dich, und der Zulassungsausschuss entscheidet, wer ihn bekommt. Der Abgeber kann dich vorschlagen, hat aber kein alleiniges Bestimmungsrecht. Seine wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt der Ausschuss nur bis zur Höhe des Verkehrswerts der Praxis; mehr lässt sich dort nicht durchsetzen. Banken knüpfen ihre Zusage in der Regel an die erteilte oder absehbare Zulassung. Die Wege in die eigene Praxis (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, Anstellung mit späterer Übernahme) beschreibt die Themenseite Niederlassung.
Das Personal übernimmst du bei einer Übernahme in der Regel mit den bestehenden Arbeitsverträgen (Betriebsübergang), samt Betriebszugehörigkeit und Urlaubsansprüchen: ein Vorteil für den Start, aber auch ein fester Kostenblock, den du nicht neu verhandelst.
Eine Praxisfinanzierung besteht selten aus einem einzigen Kredit, üblich ist ein Bündel aus Bausteinen:
Eine Laufzeit, die zur Nutzungsdauer passt (Geräte kürzer, Praxiswert länger), hält die Rate tragbar. Tilgungsfreie Anlaufjahre entlasten die Startphase, kosten über die Gesamtlaufzeit aber mehr Zinsen. Sondertilgungsrechte lassen dich in guten Jahren schneller herauskommen.
Steuerlich gilt als Grundregel: Zinsen sind Betriebsausgaben, Tilgung nicht. Der gekaufte Praxiswert wird über mehrere Jahre abgeschrieben. Wie sich das bei dir auf die Liquidität nach Steuern auswirkt, rechnet dein Steuerberater, bevor du die Rate festlegst.
Für Existenzgründungen gibt es öffentliche Förderdarlehen, vor allem über die KfW und die Förderinstitute der Bundesländer. Beantragt werden sie über deine Hausbank (Hausbankprinzip): Die Bank reicht den Antrag ein, prüft und haftet in der Regel mit. Typische Merkmale sind lange Laufzeiten, teils tilgungsfreie Anfangsjahre und in manchen Programmen eine anteilige Haftungsfreistellung für die Hausbank, was die Zusage erleichtern kann.
Zwei Punkte sind wichtig: Förderkredite werden in der Regel vor Beginn des Vorhabens beantragt, also vor Kaufvertrag oder Gerätebestellung. Und Programme, Konditionen und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig. Lass dir das aktuelle Programmblatt zeigen und rechne die Förderung gegen ein normales Bankdarlehen, inklusive aller Nebenkosten.
Nicht jede Bank arbeitet gern mit Förderkrediten. Winkt deine Hausbank ab, frag eine zweite, statt auf die Förderung zu verzichten.
Der Businessplan ist kein Formular für die Bank, sondern deine eigene Kalkulation. Er beantwortet die Frage, ob die Praxis die Rate tragen kann und dir gleichzeitig ein Einkommen lässt. Ein belastbarer Plan enthält:
Die Bank prüft daneben deine Absicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Praxisausfallversicherung werden bei Praxiskrediten häufig erwartet, oft auch eine Risikolebensversicherung in Höhe der Restschuld, weil die Rückzahlung an deiner Arbeitskraft hängt. Was dabei sinnvoll ist und was nur teuer, findest du auf der Themenseite Versicherung.
Die meisten Probleme entstehen nicht durch einen schlechten Zins, sondern durch Lücken in der Planung:
Banken bewerten Praxisfinanzierungen sehr unterschiedlich. Manche Institute haben eigene Heilberufe-Abteilungen und kennen Kassenabrechnung, Zulassung und Praxisbewertung; für andere ist eine Arztpraxis ein Gewerbekredit wie jeder andere. Das zeigt sich in Zins, Laufzeit, Sicherheiten und im Tempo der Zusage.
Vergleiche deshalb mehrere Angebote auf Basis derselben Unterlagen. Achte auf:
Allein ist ein Vergleich über viele Banken mühsam. Anbieterneutrale Berater mit Fokus auf Ärztinnen und Ärzte bündeln das: ein Unterlagensatz, mehrere Angebote (JS Investments arbeitet zum Beispiel bei Immobilienfinanzierungen mit über 150 Banken zusammen). Wichtig ist, dass die Beratung an keine Bank gebunden ist und du alle Angebote nebeneinander siehst.
Beispielhaft und stark vereinfacht. Alle Zahlen sind Annahmen, gerundet, ohne Gebühren und Nebenkosten und keine Aussage über deine Praxis oder über erzielbare Konditionen:
Angenommen, du finanzierst die 400.000 Euro als Annuitätendarlehen über 10 Jahre bei einem beispielhaften Zinssatz von 4 % pro Jahr: Die monatliche Rate läge bei rund 4.050 Euro, die Zinskosten über die Laufzeit bei rund 86.000 Euro. Bei 15 Jahren Laufzeit und gleichem Zins sinkt die Rate auf rund 2.960 Euro, die Zinskosten steigen auf rund 133.000 Euro. Ob die längere Laufzeit sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel Luft du in der Anlaufphase brauchst. Der tatsächliche Zins hängt von Bank, Bonität, Sicherheiten und Marktlage ab.
Das hängt von Fachrichtung, Region, Umsatz und Zustand der Praxis ab, eine allgemeingültige Summe gibt es nicht. Der Kaufpreis setzt sich aus Substanzwert und ideellem Wert zusammen; dazu kommen Geräte, Umbau, Betriebsmittel und die Anlaufphase. Ein unabhängiges Wertgutachten und ein Kapitalbedarfsplan geben dir eine belastbare Zahl für deinen Fall.
Banken finanzieren Praxen häufig auch mit wenig oder ohne Eigenkapital, weil sie auf die Ertragskraft der Praxis und dein Einkommen als Ärztin oder Arzt abstellen. Eigenkapital verbessert trotzdem Konditionen und Verhandlungsposition. Entscheidend ist, dass Reserve und Betriebsmittel für die Anlaufphase fest eingeplant sind, unabhängig davon, ob sie aus Eigenkapital oder aus dem Darlehen kommen.
Grundsätzlich ja: Die KfW und die Förderinstitute der Bundesländer bieten Programme für Existenzgründer, zu denen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gehören. Der Antrag läuft über deine Hausbank und muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Konditionen und Voraussetzungen ändern sich, deshalb lohnt sich der Blick auf das aktuelle Programmblatt statt auf ältere Erfahrungsberichte.
Die Laufzeit sollte zur Nutzungsdauer passen: Geräte und IT kürzer, Praxiswert und Umbau länger. Eine längere Laufzeit senkt die Rate und schafft Luft in der Anlaufphase, kostet über die Gesamtlaufzeit aber mehr Zinsen. Sondertilgungsrechte helfen, in guten Jahren schneller zu tilgen, ohne die Rate von Anfang an hoch anzusetzen.
Der Goodwill (ideeller Wert) bezahlt Patientenstamm, Standort, Ruf und Organisation der Praxis. Berechnet wird er meist mit Ertragswertverfahren, bei denen vom nachhaltig erzielbaren Gewinn ein kalkulatorischer Arztlohn abgezogen wird. Weil die Annahmen viel Spielraum lassen, solltest du den Wert unabhängig prüfen lassen, bevor du über den Preis verhandelst.
Deutlich früher, als die meisten denken: Nachbesetzungsverfahren, Praxisbewertung, Businessplan, Bankenvergleich und Vertragsprüfung laufen nacheinander und dauern zusammen oft viele Monate. Wer früh beginnt, kann Förderanträge rechtzeitig stellen und muss unter Zeitdruck keine ungünstigen Konditionen akzeptieren. Auch als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt kannst du den Kapitalbedarfsplan schon vorbereiten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden, vergangene Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.
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